Ihr Gutachter für Verkehrswertgutachten in Bremen…
… und in Niedersachsen.
Unsere Tätigkeitsbereiche
Wir erstatten Verkehrswertgutachten zur Vorlage bei Gericht, dem Finanzamt, sonstigen Behörden und für alle anderen Zwecke. Für einfache, interne Zwecke erstellen wir Kurzbewertungen. Die Kurzbewertung ist gegenüber dem Finanzamt weniger umfangreich – und damit um einiges preisgünstiger. Außerdem sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie die Unterstützung eines Sachverständigen beim Immobilienerwerb wünschen.
Wir freuen uns über Ihre Anruf oder Ihre Nachricht. Für eine erste Beratung stehen wir Ihnen vorab gern telefonisch zur Verfügung.



FAQ
Zu den Kosten, die für ein Verkehrswertgutachten anfallen, gehören neben dem Honorar des Sachverständigen die Kosten und Auslagen für behördliche Auskünfte und sonstigen Informationen. Die Kosten des Verkehrswertgutachtens sind abhängig vom Wert der zu bewertenden Immobilie und vom Aufwand. Ein erhöhter Aufwand ist gegeben, wenn im Grundbuch der bewertenden Immobilie Lasten und Beschränkungen eingetragen sind. Das können ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch oder Leitungs- und Wegerechte sein.
Häufig kann auf die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens verzichtet werden, beispielsweise bei einvernehmlichen Erbauseinandersetzungen, bei denen mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht gerechnet werden muss.
Für weiterführende, diesbezügliche Fragen stehen wir Ihnen gern vorab kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Ein Verkehrswertgutachten ist erforderlich für verschiedene Anlässe. In Frage kommen beispielsweise gerichtliche Auseinandersetzungen wie die Ehescheidung oder Erbauseinandersetzungen. Ein Verkehrswertgutachten kann auch erforderlich sein, wenn eine Immobilie veräußert wird und hierzu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist. Das kann der Fall sein bei Betreuung und Pflegschaft oder bei minderjährigen Kindern, die Eigentümer einer Immobilie sind oder wenn minderjährige Kinder eine Immobilie im Wege der Schenkung erhalten soll.
Verkehrswertgutachten können außerdem dazu geeignet sein, dem Finanzamt nachzuweisen, wie sich der Wert einer Immobilie auf das Gebäude und das Grundstück verteilt. Dies kann ggfs. zu einer Steuerersparnis führen, weil der Wert des Gebäudes im Gegensatz zum Wert des Grundstücks steuerlich abgeschrieben werden kann.
Ein Verkehrswertgutachten ist erforderlich für verschiedene Anlässe. In Frage kommen beispielsweise gerichtliche Auseinandersetzungen wie die Ehescheidung oder Erbauseinandersetzungen. Ein Verkehrswertgutachten kann auch erforderlich sein, wenn eine Immobilie veräußert wird und hierzu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist. Das kann der Fall sein bei Betreuung und Pflegschaft oder bei minderjährigen Kindern, die Eigentümer einer Immobilie sind oder wenn minderjährige Kinder eine Immobilie im Wege der Schenkung erhalten soll.
Verkehrswertgutachten können außerdem dazu geeignet sein, dem Finanzamt nachzuweisen, wie sich der Wert einer Immobilie auf das Gebäude und das Grundstück verteilt. Dies kann ggfs. zu einer Steuerersparnis führen, weil der Wert des Gebäudes im Gegensatz zum Wert des Grundstücks steuerlich abgeschrieben werden kann.
Mit einem entsprechenden Wertgutachten wird der Verkehrswert einer Immobilie zum Wertermittlungsstichtag festgestellt. Für ein Verkehrswertgutachten werden die maßgeblichen Unterlagen, Informationen und behördlichen Auskünfte zur der zu bewertenden Liegenschaft zusammengestellt und dokumentiert. Im Anschluss wird der Verkehrswert nach den gesetzlichen Regelungen ermittelt. Maßgeblich sind vor allem das Baugesetzbuch (BauGB), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Das Verkehrswertgutachten ist die Form der Immobilienbewertung, die zur Vorlage bei Gericht, beim Finanzamt und anderen Behörden geeignet und erforderlich ist.
Unsere Immobilienbewertung führen wir sowohl für Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien durch.
Dabei stellt die Bewertung von Wohnimmobilien unseren Schwerpunkt dar. Bei den Wohnimmobilien, die wir bewerten handelt es sich beispielsweise um Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Reihenendhäuser, Reihenmittelhäuser, Doppelhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietshäuser, Fertighäuser, Holzhäuser, Holzständerhäuser, Massivhäuser, Passivhäuser, Niedrigenergiehäuser, Stadthäuser, Energiesparhäuser, Bungalows, Landhäuser, Fachwerkhäuser, Villen, Friesenhäuser, Schwedenhäuser, Stadtvillen, Pultdachhäuser.
Kundenstimmen
was unsere Kunden über uns sagen